Jährliches
Dokument nach § 10 Wertpapierprospektgesetz
(WpPG)
Nach § 10 des
am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapier-prospektgesetzes
(WpPG) müssen Emittenten, deren Wert-papiere
zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen
sind, mindestens einmal jährlich dem Publikum
ein Dokument
zur Verfügung stellen, das alle Informationen
enthält oder auf sie verweist, die der Emittent
in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf
Grund verschiedener kapitalmarkt- und wertpapierrechtlicher
Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum
zur Verfügung gestellt hat („Jährliches
Dokument“). Zusätzlich ist dieses „Jährliche
Dokument“ bei der Bundesanstalt für
Finanzdienst-leistungsaufsicht“ (BaFin)
zu hinterlegen.
Die RTF AG hat sich
für die Veröffentlichung des „Jährlichen
Dokuments“ auf seiner Internetseite entschieden.
Informationen, die in diesem Jährlichen Dokument
enthalten sind oder auf die verwiesen wird, sind
möglicherweise nicht mehr aktuell. Für
den Fall, dass ein hier angegebener Internetlink
oder ein hier angegebener Pfad nicht verfügbar
oder funktionsfähig sein sollte, halten wir
die Informationen in gedruckter Form zur kostenlosen
Ausgabe für Sie bereit.
Nachfolgend finden Sie die nach § 10 WpPG
zu veröffentlichenden Informationen für
die RTF AG für das Geschäftsjahr 2006.